Sie können vor Beginn der Mietzeit schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Treten Sie vom Mietvertrag zurück, so gilt als vereinbart, dass Sie pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe leisten müssen:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mindestens jedoch 25,00 €)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
danach und bei Nichterscheinen: 90 %
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